Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, d.h. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind.

  2. Die angegebene Maklercourtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, auch dann, wenn wir beim Vertragsschluss nicht mitgewirkt haben. Courtagepflicht entsteht auch bei Zustandekommen eines Ersatz- oder Folgegeschäftes. Kommt zwischen Ihnen und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwerben Sie eines der angebotenen Objekte im Zuge eines Konkursverfahrens oder einer Zwangsversteigerung, so ist die genannte Courtage ebenfalls an uns zu zahlen.

  3. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

  4. Alle verwandten Unterlagen sind Eigentümer-Unterlagen. Ebenso beruhen alle Angebotsangaben auf Auskünften des Eigentümers. Eine Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  5. Unsere Angebote und Unterlagen sind vertraulich und deshalb nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Einwilligung macht Sie in vollem Umfang courtagepflichtig.

  6. Sollte Ihnen dieses Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie, uns innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen, wann und von wem es Ihnen angeboten wurde, anderenfalls gilt das Objekt als unbekannt, so dass die Courtage in der genannten Höhe bei Vertragsabschluß als vereinbart gilt.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist Quickborn.

Courtage

  1. Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt gelten folgende Courtageregelungen:

  2. Bei der Vermietung von Wohnimmobilien beträgt unsere Courtage 2 Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher MWSt., bei Vermietung von Gewerbeimmobilien 3 Bruttomieten zuzüglich gesetzlicher MWSt.

  3. Beim Verkauf von Immobilien beträgt unsere Courtage 6,25 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher MWSt.

  4. Die Courtage gilt in der genannten Höhe als vereinbart und ist vom Käufer/Mieter zu zahlen und mit Vertragsabschluß von uns verdient und bei Beurkundung bzw. Mietvertragsabschluß fällig und zahlbar.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.